Zivil- und Wirtschaftsrecht
„Fragen statt klagen“. Auch in vielen oft einfach anmutenden Fragen ist anwaltliche Beratung sinnvoll, um spätere Gerichtsverfahren zu vermeiden. Dies gilt insbesondere bei der Ausgestaltung von Verträgen:
- Darlehens- und Kreditverträge
- Bau- und Werkverträge
- Miet- und Bestandverträge
- Vertriebsverträge (Kooperations-, Franchise- und Handelsvertreterverträge)
- familienrechtliche Verträge
- Letztwillige Verfügungen und Verträge
Kommt es zu einem Streitfall, vertreten wir unsere Klienten gerichtlich und außergerichtlich in
- allgemeinen Streitsachen (Haftungs-, Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Produkthaftungsrecht)
- Bestandstreitigkeiten
- Bauprozessen
- familien- und erbrechtlichen Streitigkeiten
- versicherungsrechtlichen Angelegenheiten
- gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten (Gesellschafterstreit)
Bei Insolvenzen begleiten wir einerseits Schuldner von der Antragsstellung bis zur Entschuldung und andererseits Gläubiger bei der Geltendmachung ihrer Forderungen (Forderungsanmeldung).